AGB von JOJOS Kinderentertainment

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Künstler / Performer und dem jeweiligen Auftraggeber / Veranstalter. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Bestätigung oder Unterzeichnung eines Angebots / Vertrags zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Künstlervertrag sowie diesen AGB. Programmänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese technisch erforderlich oder organisatorisch notwendig sind.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere sichere Auftrittsflächen, Stromversorgung, notwendige Genehmigungen und technische Infrastruktur.

5. Sicherheit & Veranstaltungsbedingungen

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung, der Gäste sowie der Veranstaltungsstätte. Der Künstler ist berechtigt, die Darbietung abzubrechen oder nicht anzutreten, sofern Sicherheitsrisiken bestehen.

6. Vergütung

Die vereinbarte Vergütung versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Mangels anderer Vereinbarung gilt eine Anzahlung von 50 % innerhalb von 7 Tagen nach Buchung sowie die Restzahlung spätestens am Veranstaltungstag.

7. Reisekosten, Unterkunft & Verpflegung

Zusätzlich zur Gage werden Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren, Maut Kosten und Spesen berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

8. Technische Anforderungen

Der Auftraggeber stellt die vereinbarte Technik rechtzeitig und funktionsfähig zur Verfügung. Kann die Leistung aufgrund technischer Mängel nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

9. Stornierung / Rücktritt

Im Falle einer Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare: bis 90 Tage vor Veranstaltung 30 %, bis 60 Tage 50 %, bis 30 Tage 75 %, ab 29 Tage vor Veranstaltung 100 % der vereinbarten Vergütung.

10. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits entstandene Kosten des Künstlers sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

11. Krankheit / Verhinderung des Künstlers

Im Falle von Krankheit oder unvorhersehbarer Verhinderung ist der Künstler berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz Künstler zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

12. Haftung

Der Künstler haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13. Schäden an Equipment

Der Auftraggeber haftet für Schäden an Technik, Requisiten, Kostümen oder Zubehör des Künstlers, sofern diese durch Gäste oder Mitarbeiter verursacht wurden.

14. Foto-, Video- & Tonaufnahmen

Professionelle Aufzeichnungen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.

15. Urheberrechte

Sämtliche Programme, Choreografien, Musikmischungen, Konzepte und Darbietungen bleiben geistiges Eigentum des Künstlers.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.

17. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Künstlers.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Bramsche, 01.01.2026